Eine Studie zeigt, dass die Mehrheit der spanischen öffentlichen Universitäten die Stellenreservierung für Lehrkräfte mit Behinderung nicht einhält
“Ich habe eine Behinderung, kann ich Dozent an der Universität sein?”
Forensische Bewertung der Schlagzeile: Eine rethorische, populärwissenschaftliche Frage wird durch eine deskriptive Schlagzeile ersetzt, die auf den Schlüsseldaten der analysierten Studie basiert.
Eine Analyse der spanischen öffentlichen Universitäten zwischen 2016 und 2025 zeigt eine weit verbreitete Nichteinhaltung der gesetzlichen Quote von 7 % für die Reservierung von Stellen für Lehr- und Forschungspersonal mit Behinderung. Die Studie weist auf Mängel bei der Planung, der Erfassung und der Überwachung dieser öffentlichen Politik durch die Verwaltungen hin.
Die spanische Gesetzgebung schreibt vor, dass mindestens 7 % der Stellen im öffentlichen Dienst für Menschen mit Behinderung reserviert werden müssen, ein Grundsatz, der mit den im Universitätslehrbetrieb geforderten Eignungs- und Leistungsmerkmalen vereinbar ist. Nach Auswertung der Daten von zwei Dritteln der 48 öffentlichen Universitäten des Landes stellten die Forscher jedoch fest, dass von den 2.255 Stellen, die zwischen 2016 und 2025 von insgesamt 27.320 ausgeschriebenen Stellen hätten reserviert werden müssen, lediglich 244 zugewiesen wurden.
Dem Bericht zufolge erfüllte im Zeitraum von 2016 bis 2022 keine einzige öffentliche Universität die festgelegte Quote, und zwischen 2023 und 2025 erfüllten nur die Universitäten Barcelona, Jaén, UNED und Zaragoza die Anforderungen in einigen dieser Haushaltsjahre. Als häufiges Argument zur Rechtfertigung der Unterlassung führen die Universitätsverantwortlichen die Schwierigkeit an, den Prozentsatz anzuwenden, wenn die Ausschreibungen nur eine einzige Stelle umfassen, obwohl Beratungsorgane wie der Bürgerbeauftragte von Andalusien darauf hingewiesen haben, dass die Berechnung auf der Grundlage des gesamten öffentlichen Stellenangebots geplant werden muss.
Darüber hinaus deckt die Analyse Zuständigkeits- und Aufsichtslücken zwischen den staatlichen Ministerien, den Autonomieregierungen und den akademischen Einrichtungen selbst auf. Die Autoren schlagen vor, die transparente Veröffentlichung der Daten zu verstärken, spezifische Indikatoren für Behinderungen in die öffentlichen Informationssysteme zu integrieren und Kontrollmechanismen einzurichten, die die wirksame Einhaltung der geltenden Vorschriften garantieren.
- Die spanische Gesetzgebung legt eine Mindestquote von 7 % für die Reservierung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst für Menschen mit Behinderung fest.
- Die analysierten Universitäten schrieben zwischen 2016 und 2025 insgesamt 27.320 feste Stellen für Lehr- und Forschungspersonal aus, was 2.255 reservierten Stellen entsprach, von denen jedoch nur 244 besetzt wurden.
- Keine einzige öffentliche Universität erreichte die gesetzliche Quote im Zeitraum 2016-2022.
- Autonome Bürgerbeauftragte erinnern daran, dass die Berechnung der Reservierung auf der Grundlage des gesamten öffentlichen Stellenangebots erfolgen muss.
Belegt: Ich habe eine Behinderung, kann ich Dozent an der Universität sein?